Glücksfang

Fischen in den Kitzbüheler Alpen

Lautlosigkeit, Spannung, Strömen, Entspannung, Natur pur und schließlich – ein Fang. Unsere Fischerei erstreckt sich entlang der Spertentaler Ache bis nach Klausen und bietet Ihnen unvergessliche Erlebnisse.

VORAUSSETZUNG und ZUSATZGEBÜHR:
Um in den Revieren Tirols fischen zu dürfen, müssen Sie laut Tiroler Fischereigesetz aktives Mitglied beim Tiroler Fischereiverband sein.
Die Jahresmitgliedschaft beträgt für Tages(=Gast)kartenfischer/innen € 25,00

Inklusivleistungen

Für Ihren Fischer-Urlaub in der ALPEN GLÜCK Villa Lisa

  • 3 oder 7 mal zur Ruhe kommen im Doppelzimmer Villa Lisa
  • ALPEN GLÜCK FRÜHSTÜCKSBUFFET: ein guter Start in den Tag mit Tiroler Molkereiprodukten, warmen Eierspeisen, regionalen Wurst- und Speckwaren, Obst und Gemüse, Säfte, bunte Müslis, leckere Buttercroissants und einiges mehr. (im Haupthaus ALPEN GLÜCK Hotel Kirchberger Hof)
  • ALPEN GLÜCK ABENDBUFFET: ein feines Menü mit einem köstlichen Fleisch- und Fischgericht, regionalen und vegetarischen Köstlichkeiten sowie bunten Salaten und Vorspeisen und süßen Genüssen zum Abrunden. (im Haupthaus ALPEN GLÜCK Hotel Kirchberger Hof)
  • 2 oder 6 x Fischereilizenz für die Spertentaler Ache
  • Vorteilspaket durch die Gästekarte
  • ALPEN GLÜCK SPA: lichtdurchfluteter Indoor-Pool (12 x 5 m) mit Naturterrasse, behaglicher Saunabereich mit Sauna „Sinnesrausch“, Dampfbad „Atempause“, Infrarotkabine „Kraftquelle“, Gute-Laune“-Dusche, Bücherecke und Relaxzone
    mit Teebar. (im Haupthaus ALPEN GLÜCK Hotel Kirchberger Hof)
  • WLAN kostenfrei
  • Bike-Abstellraum
  • Parkplatz rund ums Haus (nach Verfügbarkeit)
  • Tiefgarage gegen Gebühr

ab € 351,-

Preise (pro Person und Pauschale)

ÜbernachtungenTage FischereilizenzPreise
3 Nächte2 Tage Fischereilizenz€ 351,00
7 Nächte6 Tage Fischereilizenz€ 859,00
Alle Preise verstehen sich pro Person und Aufenthalt im Doppelzimmer „Villa Lisa“.
Einzelzimmerzuschläge und Doppelzimmer zur Einzelbenutzung auf Anfrage
zzgl. Ortstaxe € 2,00 pro Person und Nacht – ab 15 Jahren (Erhöhung der Ortstaxe vorbehalten)